Aufgrund der aktuell steigendenden Krafstoffpreise hat der Landrat des Kreis Mettmann, sich für einen Kraftstoffzuschlag entschieden. Es soll ab dem 16.07.2022, bis zum 31.12.2022 ein Zuschlag in höhe von 1 € vom Fahrgast gezahlt werden, hiervon sehen wir Unternehmen ab!
Auszug aus der Tarifverordnung des Kreises Mettmann:§ 2a Kraftstoffzuschlag (1) Im Tagtarif und im Nachttarif ist ein Kraftstoffzuschlag in Höhe von 1,00 € pro Fahrt zu erheben. (2) Der Kraftstoffzuschlag in Höhe von 1,00 € ist nach erfolgter Fahrt manuell zum Taxitarif hinzuzurechnen. (3) Vor Fahrtantritt muss ausdrücklich auf die Erhebung des Zuschlags hingewiesen werden. Eine entsprechende Anzeige über den Fahrpreisanzeiger ist nicht erforderlich (s. Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.07.2022 Az.: 25.16.01.10). (4) Die Erhebung des Kraftstoffzuschlages ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Quelle: https://www.kreis-mettmann.de/media/custom/2023_5609_1.PDF?1658386755
